Allgemeine Geschäftsbediengungen
1. GEGENSTAND
Die vorgestellte Allgemenie Geschäftsbediengungen (hinfort AGBs) regulieren die Geschäftsbeziehungen zwischen Tekcnoplast srl und ihre Kunden, außer anderen schriftlichen Vereinbarungen. Die AGBs annullieren und ersetzten alle vorzeitige Vereinbarungen zwischen die Partner, schriftliche oder verbale. Tekcnoplast kann diese nach Artikel 1341 des Zivilgesetzbuches. Die vorgestellten Bediengungen überwiegen die Einkaufsbediengungen der Kunden.
2. ZWISCHENÄNDLERN UND AGENTEN
Zwischenändlern und Agenten dürfen nicht Tekcnoplast srl verpflichten, und ihre Angebote unterliegen die Zustimmung von Tekcnoplast. Die Firma behälti sich das Recht vor, die Bestellungen bis zur Auftragsbestätigung bzw. Anfang der Verarbeitung nicht zu verarbeiten.
3. TECHNISCHE INFORMATIONEN
Die technische Informationen zur Tekcnoplast Produkten beziehen sich auf den genannten Verwendungszwecke.
4. GARANTIE
Tekcnoplast Srl verbintet sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Garantie. Im Fall von Missbrauch, Fahrlässigkeit oder absichtliche Schädung wird die Garantie nicht anerkannt.
5. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Tekcnoplast srl kann sich nicht für nicht Übereinstimmungen mit Eigenschaften in Zeitschriften, auf Webseiten o.ä. Verantwortlich halten. Noch dazu kann die Firma nicht Verantwortlich für Versagen, wenn dieses nicht direkt an sie zurückzuführen sind.In keinem Fall garantiert Tekcnoplast Srl, dass die Produkte allen spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen, wenn diese nicht in der Bestellung und deren Auftragsbestätigung eindeutich gemerkt werden. Es wird angegeben, dass Tekcnoplast Srl nicht für Produktfehler verantwortlich ist, wenn diese zurückzuführen sind auf:
- Gelieferte Materialien von den Kunden oder von kundenangegebenen Lieferanten;
- Design- oder Designfehler, wenn diese Aktivitäten vom Kunden oder von vom Kunden angegebenen Lieferanten ausgeführt werden;
- Verwendung von Geräten, die vom Kunden oder von vom Kunden angegebenen Lieferanten angegeben oder geliefert wurden;
- Produktionsfehler, wenn das Verfahren von dem Kunden angegeben bzw. Bestätigt wurde;
- Ungewöhnliche, nicht erlaubte, abnormale oder atypische Verwendung des Produkts;
- Mangel an Lagerung, Transport, Lagerung oder Handhabung des Produktes;
- Normale Abnutzung des Produkts durch Verwendungen, die an dem Kunden zurückzuführen sind;
- Nichteinhaltung der Empfehlungen, Hinweise oder Vorschläge von Tekcnoplast Srl in Bezug auf die Wartung, Konservierung oder Verwendung des Produkts.;
6. PREISE UND BEZAHLUNG
Prise und Nachlässe könnnen von Tekcnoplast srl jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die Bezahlungsmodalitäten sind:
- Vorzeitige Überweisung für erste Bestellungen von neuen Kunden;
- Modalitäten mit langfristigen Kunden zu vereibaren. Diese Modalitäten werden auf der Rechnung bzw. auf dem Begleitschein angezeigt.
Die vorzeitige Bezahlungen sind als Abschlagszahlung und nicht als Kaution zu betrachten.
Im Falle der Nichterfüllung des Vertrags durch den Kunden ist Tekcnoplast Srl berechtigt, die gezahlten Vorschüsse zu halten. Zurückzahlung für Schäden bleibt vorbehalten.
Nichtbezahlung bei Ablauf der Rechnung bzw. Lastschrift, der Antrag auf Zahlungsaufschub oder ein anderes Ereignis, das den Verzug des Kunden oder die mutmaßliche Zahlungsunfähigkeit desselben beim Ablauf bestimmt, bewirkt den Verfall der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Darüber hinaus ist Jegliche Gutschrift von Tekcnoplast Srl gegenüber dem Kunden sofort fällig. Tekcnoplast Srl ist außerdem berechtigt, die Lieferung der noch nicht gelieferten Produkte auszusetzen.
Darüber hinaus ist Tekcnoplast Srl im Falle von Nichtzahlung oder Zahlungsverspätung des Kunden berechtigt, den laufenden Vertrag unverzüglich ohne Entschädigung für den Kunden und ohne weitere Formalitäten außer der einfachen Mitteilung per Einschreiben oder Fax zu kündigen, außer für den Ersatz des erlittenen und erlittenen Schadens.
Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Tekcnoplast Srl kann unter keinen Umständen die Zahlung anderer Rechnungen oder der nicht umstrittene Teil der Rechnung ausgesetzt werden. Die unvollständige Lieferung einer Bestellung berechtigt den Kunden nicht, die Bezahlung der gelieferten Ware zu verweigern.
Bei vollstäntiger oder teilweiser Nichtzahlung kann Tekcnoplast Srl die noch beim Kunden aufbewahrten bzw. noch nicht verkauften Produkte zurücknehmen, ohne gerichterlichen Anordnung.
Der Kunde muss Tekcnoplast Srl Beschlagnahme oder Beschlagnahme durch Dritte von Produkten, die von Tekcnoplast Srl gekauft und noch nicht vollständig bezahlt wurden, benachrichtigen. Wenn der Kunde die Zahlung der von Tekcnoplast getätigten Lieferungen nicht erfüllt bzw. sich die wirtschaftlichen / finanziellen Bedingungen des Kunden ändern, die die Zahlung von Lieferungen belastender und unsicherer machen, hat Tekcnoplast das Recht, Wechsel zu stellen, um die Zahlung zuzüglich der damit verbundenen Kosten zu decken, und den Kunden per Einschreiben zu benachrichtigen.
Schließlich ist der Kunde verpflichtet, Teknoplast Srl alle Gerichtskosten, einschließlich der Gebühren der zuständigen Fachleute, zu erstatten, die angefallen sind, um rechtliche Schritte zur Eintreibung ihres Kredits zu unternehmen. Im Falle der Nichtzahlung des Produkts innerhalb der vereinbarten Frist, wird Tekcnoplast Srl einen Verzugszinssatz in Höhe des in Übereinstimmung mit Gesetzt 231/02 vorgesehenen Verzugszinssatzes in Rechnung stellen. Tekcnoplast Srl ist berechtigt, Rechnungen für Verzugszinsen zu erstellen und an den Kunden zu senden.
7. SOLVE ET REPETE
Nach und für die Auswirkungen der Art.1461 c. der Kunde kann der Tekcnoplast Srl weder eine Verantwortung vorenthalten, noch sich im Vorhinein von den übernommenen Verpflichtungen befreien und sich in jedem Fall von den übernommenen Verpflichtungen und insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises in dem Umfang und mit den vereinbarten Fristen auch bei Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung der Ware befreien , Verlust, Beschädigung, Verschlechterung, Zerstörung oder Subtraktion, ganz oder teilweise, Unfähigkeit oder vorübergehende oder dauerhafte Nutzlosigkeit, zu jedem wichtigen Grund, auch wegen offensichtlicher oder versteckter Fehler, sowohl originale und vorkommende, Fehlen der erforderlichen Qualitäten, Nicht-Homologation oder nicht Übereinstimmung mit den Unfallverhütungs- oder Umweltschutzvorschriften, Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Beschlagnahme, Anforderung und Ähnlichem.
8. LIEFERBEDIENGUNGEN UND AUSFÜHRUNG DER BESTELLUNG
Lieferbedingungen sind indikativ und nicht unbedingt erforderlich. Tekcnoplast Srl behält sich das Recht vor, die Bestellung auch durch Teillieferungen zu bearbeiten. Will der Kunde eine Teillieferung der Ware verweigern, muss er dies im Voraus schriftlich erklären.
Tekcnoplast Srl behält sich das Recht vor, eine Kundenbestellung, die die ausdrückliche Aufforderung zur vollständigen und einmaligen Umgehung der bestellten Waren enthält, nicht anzunehmen. In diesem Fall gilt die Annahme der Bestellung durch Tekcnoplast Srl nur als verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt.
Im Falle, dass die Lieferung der bestellten Waren unmöglich gemacht wird oder aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängen, belastender ist, kann Tekcnoplast Srl den Auftrag durch eine einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden lösen.
Will der Kunde wegen einer Lieferverzögerung den Vertrag kündigen, muss er Tekcnoplast Srl schriftlich auffordern, den Auftrag oder den nicht ausgeführten Teil des Auftrags innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 15 Tagen auszuführen. Der Vertrag gilt als beendet, wenn Tekcnoplast Srl die Lieferung nicht innerhalb der ihm zugeteilten Frist erbracht hat. Sofern der Kunde nicht zuvor mitgeteilt hat, dass er nur die vollständige Erfüllung der Bestellung, wie oben beschrieben, zu akzeptieren beabsichtigt, kann der Kunde unter keinen Umständen die Zahlung der an ihn gelieferten Waren aufgrund einer sogar teilweise ausgeführten Bestellung verweigern oder verzögern.
9. SPEDITION UND LIEFERUNGEN
Außer anderen Vereinbarungen unter den Partners, werden die Lieferungen im italienischen Gebiet per von Tekcnoplast ausgewählten Kurier ausgeführt.
Der Gefahrenübergang findet statt, wenn das Produkt an den ersten Spediteur geliefert wird. Zum Zeitpunkt der Lieferung muss der Kund die Integrität der Pakete, die quantitative und qualitative Übereinstimmung mit dem, was im Begleitdokument angegeben ist, überprüfen. Im Falle einer Diskrepanz ist dies unverzüglich auf dem Begleitdokument zu melden.
Tekcnoplast Srl haftet nicht für Schäden oder Verluste, die direkt oder indirekt aus der verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung des Produkts entstehen.
10. REKLAMATIONEN
Reklamationen bezüglich der von Tekcnoplast Srl an den Kunden gelieferten Produkte müssen per Einschreibebrief an Tekcnoplast Srl innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware oder des Auftretens des angeblichen Mangels eingehen, unter Beifügung der Kopie der Rechnung oder der Lieferschein, wobei deutlich die Gründe für die Beschwerde erklärt und die Fotodokumentation beifügend werden müssen.
Nach Lieferantsanfrage muss der Kunde die beschädigte Ware auf seine Kosten zurückzusenden. Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt zu untersuchen, um die feststellbaren Mängel ab dem Zeitpunkt der Lieferung festzustellen, nach Ablauf von 8 Tagen ab Lieferung wird es als vollständig intakt betrachtet.
Reklamationen bezüglich der von Tekcnoplast Srl ausgestellten Rechnungen müssen Tekcnoplast Srl per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt und innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung gesendet werden. Standardmäßig gelten Rechnungen als vorbehaltlos akzeptiert. Kein Anspruch kann unter keinen Umständen die Verspätung oder Nichtzahlung rechtfertigen.
11. RÜCKSENDUNG DER WAREN
Rücksendungen von Waren müssen schriftlich von Tekcnoplast Srl genehmigt werden; Wenn sie nicht autorisiert sind, werden sie dem Absender mit den entsprechenden Kosten zurückgewiesen.
12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Jegliche Vertragsbeziehung gilt als Gegenstand dem italienischen Recht. Jede Streitigkeit über die Auslegung, Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses unterliegt der italienischen Gerichtsbarkeit und unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Matera.
ANHANG DER AGBs
Außer wie oben geregelt:
A. Forme und Lohnbearbeitungen
Die Ausrüstung, die Formen und alles, was der Kunde für die Realisierung der Produkte zur Verfügung stellt, kann von Tekcnoplast Srl einbehalten werden, solange der Kunde nicht die Verpflichtung erfüllt, für die Lieferungen von Tekcnoplast zu zahlen.
Die Ausrüstung, die Formen und alles andere, was vom Kunden zur Verfügung gestellt und von ihm entworfen wurde, muss die Arbeitsmethoden berücksichtigen, die normalerweise von Tekcnoplast Srl verwendet werden.
Tekcnoplast Srl kann dem Kunden die Kosten stellen, die für die Konstruktion und den Bau von Änderungen an der Ausrüstung anfallen, die für die Herstellung oder Optimierung des Herstellungsprozesses bestimmt sind, um eine nützliche Produktionseffizienz zugunsten des Kunden zu erzielen. In diesem Fall bleiben die Konstruktionsänderungen das ausschließliche Eigentum von Tekcnoplast Srl, ohne dass eine Partnerschaft mit dem Kunden das Recht zur Nutzung oder gar geistiges Eigentum oder Know-how garantieren kann.
Teknoplast Srl kann, wenn in schriftlichen Erklärung nicht anders angegeben, die Ausrüstung, die Formen und allgemein jedes Arbeitswerkzeug frei verwenden, auch für andere als die für den Kunden vorgesehenen Produktionen.
Wenn das Produkt aus Design, Forme oder nach Angaben bzw. Informationen des Kunden hergestellt wird, ist dieser verantwortlich für jeden Verstoß, einschließlich des Herstellungsprozesses und gewerblicher Schutzrechte, und verpflichtet sich, Tekcnoplast Srl von allen direkten oder indirekten Folgen nicht verantwortlich zur Folge , die die Verfügbarkeit oder Verwendung dieser Informationen und / oder Geräte aus irgendeinem Grund direkt oder indirekt haben kann, zu halten.
Schließlich ist der Kunde für alle direkten und indirekten Schäden und alle Kosten, einschließlich der Verteidigungs- oder Gerichtsgebühren, einschließlich der Gebühren der vom Lieferanten ernannten Fachleute, die er zu tragen hat, direkt verantwortlich oder in jedem Fall für die Übergabe von Tekcnoplast Rechtsstreit.
Art. 13 Gesetzdekret 196/03
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, auch sensible, die bei der Festlegung und Durchführung des oben genannten Kaufvertrags zur Verfügung gestellt werden, wird ausschließlich für die Verwaltung des Vertrages und die Buchhaltungs- und steuerlichen Nebenkostenverpflichtungen abgeschlossen. Diese Behandlung wird von Tekcnoplast S.r.l. durchgeführt, in vollem Respekt der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Transparenz, in den Wegen und innerhalb der Grenzen, die notwendig sind, um die oben genannten Zwecke zu verfolgen.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in schriftlicher und / oder elektronischer Form unter Verwendung von Instrumenten, die die Sicherheit und Vertraulichkeit derselben gewährleisten;
- Die Daten können bei Bedarf übermittelt werden an:
1) Banken, Finanz- und Postämte;
2) Spediteure, Kouriere für die Versendung von Waren bzw. Dokumenten usw.;
3) Agenten, Mitarbeiter, Lieferanten, Fachleute o.ä., die in die Ausführung des Vertragsverhältnisses eingreifen können; - Die Übermittlung der Daten ist für die Verwaltung und die Ausführung des Vertrags der oben genannten Liefervereinbarung erforderlich, und ihre Nichtangabe hat zur Folge, dass die sich daraus ergebenden Verpflichtungen nicht genau erfüllt werden können;
- Es ist jederzeit möglich, die in Art. 7 des Datenschutzgesetzes vorgesehenen Rechte wahrzunehmen.
Insbesondere wird es möglich sein, auf personenbezogene Daten zuzugreifen, eine Berichtigung, Aktualisierung, Integration und Löschung zu verlangen, wenn diese unvollständig, fehlerhaft oder in gesetzeswidriger Weise erhoben werden, sowie deren Verarbeitung aus legitimen Gründen entgegenzuwirken, indem die entsprechenden Anfragen adressiert werden.:
Tekcnoplast S.r.l. - Zona Industriale La Martella - Via Vincenzo Alvino, Lotti A53-A54 - 75100 Matera (MT).